Seminarraum 1

Die Seminarräume 1 und 2 liegen nebeneinander, die durch Öffnung einer beweglichen Trennwand miteinander verbunden werden können. Diese Räume können also auch zusammen gemietet werden, als ein grosser Seminarraum von 130 qm mit Platz für ca. 60-70 Personen. Um diese Option zu bestellen, bitte reservieren Sie beide Räume.
Seminarraum 2

Die Seminarräume 2 und 1 liegen nebeneinander, die durch Öffnung einer beweglichen Trennwand miteinander verbunden werden können. Diese Räume können also auch zusammen gemietet werden, als ein grosser Seminarraum von 130 qm mit Platz für ca. 60-70 Personen. Um diese Option zu bestellen, bitte reservieren Sie beide Räume.
Seminarraum 3
Seminarraum 4
Mietbedingungen
Mietbedingungen
1. Buchungen
Buchungen gelten beiderseits erst als verbindlich, wenn der entsprechende Mietvertrag unterzeichnet ist. Bis dahin behält sich die Vermieterin vor, den Raum anderweitig zu vergeben. Der Mietvertrag kommt grundsätzlich durch Schriftform zustande.
2. Zahlungs- und Stornierungsbedingungen
Die vereinbarte Miete ist spätestens 14 Tage nach Rechnungserhalt fällig.
Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag zahlt der Mieter folgenden Ausfallausgleich:
1. Bei einer Stornierung bis zu vier Wochen vor dem Buchungszeitraum fällt keine Gebühr an.
2. Unter vier Wochen bis 5 Tage vor dem Buchungszeitraum 30 % des vereinbarten Mietpreises.
3. Unter 5 Tage vor dem Buchungszeitraum 50 % des vereinbarten Mietpreises.
4. Bei nicht in Anspruchnahme ohne vorherige Absage 100% des vereinbarten Mietpreises.
3. Nutzung der Räume und Ausrüstungsgegenstände
Reservierte Seminarräume und Ausrüstungsgegenstände stehen dem Veranstalter eine Stunde vor und nach dem Tagungszeitraum zur Verfügung. Eine Verlängerung der Inanspruchnahme dieser Räume und Ausrüstungsgegenstände bedarf der vorherigen Absprache.
Die Auslegung von Schriftmaterial, das Anbringen von Plaketten, Hinweisschildern o.ä. bedürfen der Genehmigung der Vermieterin.
4. Haftung
Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Mieters in den Räumen der Vermieterin. Die Vermieterin übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung.
Der Mieter haftet ohne Verschuldungsnachweis für alle Sachschäden am Vermögen der Vermieterin, die durch ihn, sein Personal oder die Teilnehmer an der Veranstaltung während derselben und/oder während der Vorbereitung verursacht werden. Der Mieter hat die Pflicht, Beschädigungen der Räume oder des Inventars unverzüglich mitzuteilen. Das gilt auch für besondere Vorkommnisse, wie zum Beispiel Beschwerden von Nachbarn. Der Mieter haftet als Gesamtschuldner.
5. Rückgabe der Mietsache
Die Räumlichkeiten und Ausrüstungsgegenstände sind in einem ordentlichen Zustand zu übergeben.
6. Verköstigung
Die Bewirtung kann über die Kantine „Laib & Seele“ Tel: 089-324 896 88 bestellt werden.